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   BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B   

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BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B (https://dejure.org/2009,45907)
BSG, Entscheidung vom 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B (https://dejure.org/2009,45907)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - B 5 R 50/09 B (https://dejure.org/2009,45907)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 54 R 37/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 R 24/07
  • BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B
    Gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG kann der geltend gemachte Verfahrensmangel allerdings nicht auf eine Verletzung der §§ 109 und 128 Abs. 1 Satz 1 SGG und auf eine Verletzung des § 103 SGG nur gestützt werden, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4 mwN).

    8 Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).

  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B
    Die aufgeführten Kriterien stimmen mit denjenigen überein, auf Grund derer eine Pflicht des Vorsitzenden in Betracht zu ziehen ist, das persönliche Erscheinen des Beteiligten anzuordnen, sodass diesem in der bisherigen Rechtsprechung ebenfalls erwogenen Gesichtspunkt neben der Sachaufklärungsrüge keine eigene Bedeutung zukommt (zum Ganzen BSG vom 14.4.2009 - B 5 R 206/08 B - mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B
    Wird ein Beweisantrag in einem vorbereitenden Schriftsatz gestellt, so ist er dann nicht iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG übergangen worden, wenn aus den näheren Umständen zu entnehmen ist, dass er bis zum Schluss des Berufungsverfahrens nicht mehr weiterverfolgt wurde (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 mwN).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B
    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern, gibt es indessen nicht (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B
    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern, gibt es indessen nicht (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 14.10.2008 - B 13 R 407/08 B
    Auszug aus BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B
    Dabei fasst der Senat die in der bisherigen Rechtsprechung (vgl beispielsweise BSG vom 22.9.2008 - B 5 R 104/08 B - nicht veröffentlicht; BSG vom 14.10.2008 - B 13 R 407/08 B) aufgestellten Voraussetzungen für eine zulässige Verfahrensrüge der unterlassenen persönlichen Anhörung wie folgt zusammen.
  • BSG, 22.09.2008 - B 5 R 104/08 B
    Auszug aus BSG, 09.06.2009 - B 5 R 50/09 B
    Dabei fasst der Senat die in der bisherigen Rechtsprechung (vgl beispielsweise BSG vom 22.9.2008 - B 5 R 104/08 B - nicht veröffentlicht; BSG vom 14.10.2008 - B 13 R 407/08 B) aufgestellten Voraussetzungen für eine zulässige Verfahrensrüge der unterlassenen persönlichen Anhörung wie folgt zusammen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 1 R 92/09
    Die fehlende Aussparung familienbezogene Arbeitsentgelt-Bestandteile in der Berechnung der HVG erscheint daher weder rechts- noch verfassungswidrig (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Mai 2009, L 7 R 11/07 - rechthängig beim Bundessozialgericht -BSG- unter dem Aktenzeichen B 5 R 50/09 R).
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